Beratung
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Drohnen aber auch im Engineering und in der bemannten Luftfahrt, können wir viele Aspekte zum Thema Drohnenfliegen abdecken.
Wir beraten Sie auch gerne herstellerunabhängig über verschiedene Drohnenmodelle und deren geeignete Anwendungen.
Verantwortungsvoller Flugbetrieb
Bevor ich meine Drohne in Betrieb nehme, informiere ich mich über die im betreffenden Land geltenden Regeln.
Regeln für die Schweiz und die EU/EASA
Die
EASA-Regeln 2019/945 & 2019/947
gelten in der Schweiz ab 1.1.2023 und sind in der EU schon seit 1.1.2021 in Kraft.
Die Regeln in der Schweiz sind relativ liberal. Wir rufen alle dazu auf weiterhin respektvoll, korrekt und unfallfrei zu fliegen!
Sodass auch in Zukunft keine weiter einschränkenden Regelanpassungen nötig werden.
(Auch unter EASA 945 & 947 ist eine massvolle Umsetzung gelungen - insbesondere im Vergleich mit jener in Deutschland.)
Schweizer Drohnen Regeln
Nützliche Links für die Flugvorbereitung
•
Drohnenkarte BAZL für die permanenten Flugeinschränkungen in der Schweiz
•
DABS Daily Airspace Bulletin Switzerland für die tagesaktuelle Flugeinschränkungen in der Schweiz
•
Leitfaden für das Lesen der DABS Karte
•
Segelflugkarte + Luftfahrthindernisse (rot)
Für das Wetter:
•
SRF Meteo - Prognose
•
Meteo Schweiz - aktueller Wind
Die EASA-Vorschriften teilen den Betrieb von UAS (Unmanned Aircraft System) in drei Kategorien ein:
• Offen (OPEN)
• Speziell (SPECIFIC)
• Zulassungspflichtig (CERTIFIED)
Viele Drohnen können in der offenen Kategorie betrieben werden.
Eine Drohne fällt unter die offene Kategorie wenn sie
• in direkter Sichtverbindung betrieben (VLOS – Visual Line of Sight) wird
• eine Flughöhe von 120 m über dem Boden nicht überschreitet
• weniger als 25 kg wiegt
• nicht über Menschenansammlungen betrieben wird
• kein Gefahrengut oder Menschen transportiert
In der offenen Kategorie gibt es je nach Bereich, über dem der Flug stattfindet, die Unterkategorien
A1, A2 und A3.
• A1 nahe Menschen (Drohnenklassen C0 & C1)
• A2 sichere Distanz zu Menschen
• A3 weit von Menschen entfernt
Ausserdem gibt es die technischen Klassen
C0, C1, C2, C3 und C4, je nach maximaler Abflugmasse und technischer Aussstattung.
Drohnenpiloten*innen müssen sich registrieren und ein Online-Training und eine Online-Prüfung absolvieren.
Für die Unterkategorie A2 braucht es zusätzlich eine praktische Selbstschulung und eine Theorieprüfung.
Bild: Open A1 bis A3 von dronespace.at
Im Moment sind nur vereinzelte Drohnen verfügbar, die eine Klassenmarkierung (C0-C4) haben.
Drohnen ohne CE-Kennzeichnung und/oder Klassenmarkierung fallen in die
Übergangskategorie Limited Open.
Die Gewichtsklassen sind hier anders festgelegt und die Regeln leicht eingeschränkt.
Die Limited Open Kategorie läuft nur bis Ende Dezember 2023.
Ab Januar 2024 können Drohnen ohne CE-Kennzeichnung und/oder Klassenmarkierung weiter geflogen werden, jedoch unter noch restriktiveren Bedingungen.
Schema: Limited open - von BAZL.ch
Weitere Informationen finden Sie hier:
BAZL Website: Drohnen-Regeln
BAZL Website: Übersicht CH-Regeln
BAZL Website: EASA-Regeln: Übergangskategorie Limited Open
Österreich: AustroControl / dronespace.at: EASA-Regeln - gut erklärt