Beratung
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Drohnen aber auch im Engineering und in der bemannten Luftfahrt, können wir viele Aspekte zum Thema Drohnenfliegen abdecken.
Wir beraten Sie auch gerne herstellerunabhängig über verschiedene Drohnenmodelle und deren geeignete Anwendungen.
Verantwortungsvoller Flugbetrieb
Bevor ich meine Drohne in Betrieb nehme, informiere ich mich über die im betreffenden Land geltenden Regeln.
Regeln für die Schweiz
Die Regeln in der Schweiz sind relativ liberal. Wir rufen alle dazu auf weiterhin respektvoll, korrekt und unfallfrei zu fliegen!
Sodass auch in Zukunft keine oder nur moderat ausgewogene Regelanpassungen kommen.
(Auch unter EASA 945 & 947 ist eine massvolle Umsetzung wie in Österreich oder aber eine bürokratisch Unübersichtliche wie in Deutschland möglich…)
Schweizer Drohnen Regeln
Für einen sicheren und effizienten Flug bereite ich mich gründlich vor.
Nützliche Links für die Flugvorbereitung
•
Drohnenkarte BAZL für die permanenten Flugeinschränkungen in der Schweiz
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DABS Daily Airspace Bulletin Switzerland für die tagesaktuelle Flugeinschränkungen in der Schweiz
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Leitfaden für das Lesen der DABS Karte
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Segelflugkarte + Luftfahrthindernisse (rot)
Für das Wetter
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SRF Meteo - Prognose
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Meteo Schweiz - aktueller Wind
EU/EASA Drohnen Regeln
Die
EASA-Regeln 2019/945 & 2019/947
gelten in der Schweiz noch nicht, sind aber seit 1.1.2021 in der EU in Kraft.
(Wann und ob die EASA-Regeln in der Schweiz gelten werden ist zur Zeit unklar. Die Einführung wurde beim
EASA-Mitglied Schweiz
in "letzter Sekunde" im Spätherbst 2020 abgebrochen.)
Die EASA-Vorschriften teilen den Betrieb von UAS (Unmanned Aircraft System) in drei Kategorien ein:
• Offen (OPEN)
• Speziell (SPECIFIC)
• Zulassungspflichtig (CERTIFIED)
Viele Drohnen können in der offenen Kategorie betrieben werden.
Eine Drohne fällt unter die offene Kategorie wenn sie
• in direkter Sichtverbindung betrieben (VLOS – Visual Line of Sight) wird
• eine Flughöhe von 120 m über dem Boden nicht überschreitet
• weniger als 25 kg wiegt
• nicht über Menschenansammlungen betrieben wird
• kein Gefahrengut oder Menschen transportiert
In der offenen Kategorie gibt es je nach Bereich, über dem der Flug stattfindet, die Unterkategorien
A1, A2 und A3.
• A1 nahe Menschen
• A2 sichere Distanz zu Menschen
• A3 weit von Menschen entfernt
Ausserdem gibt es die technischen Klassen
C0, C1, C2, C3 und C4, je nach maximaler Abflugmasse und technischer Aussstattung.
Drohnenpiloten*innen müssen sich registrieren und ein Online-Training und eine Online-Prüfung absolvieren.
Für die Unterkategorie A2 braucht es zusätzlich eine praktische Selbstschulung und eine Theorieprüfung.
Bild: Open A1 bis A3 von dronespace.at
Im Moment sind noch keine Drohnen verfügbar, die eine Klassenmarkierung (C0-C4) haben.
Drohnen ohne CE-Kennzeichnung und/oder Klassenmarkierung fallen in die
Übergangskategorie Limited Open.
Die Gewichtsklassen sind hier anders festgelegt und die Regeln leicht eingeschränkt.
Die Limited Open Kategorie läuft nur bis Ende Dezember 2023.
Ab Januar 2024 können Drohnen ohne CE-Kennzeichnung und/oder Klassenmarkierung weiter geflogen werden, jedoch unter noch restriktiveren Bedingungen.
Schema: Limited open - von BAZL.ch
Weitere Informationen finden Sie hier:
BAZL Website: Drohnen-Regeln
BAZL Website: Übersicht CH-Regeln
BAZL Website: EASA-Regeln: Übergangskategorie Limited Open
Österreich: AustroControl / dronespace.at: EASA-Regeln - relativ gut erklärt